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Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung

Informieren Sie sich jetzt über die Reform der Psychotherapeutenausbildung und die Umsetzung an der KIRINUS CIP Akademie.

Weiterbildung zur Psychotherapeutin/ zum Psychotherapeuten - Reform der Psychotherapeutenausbildung

Die Ausbildung der Psychotherapeut:innen wurde am 1. September 2020 durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.

Künftig soll die Approbation als Psychotherapeut:in nach einem fünfjährigen Universitätsstudium (dreijähriges Bachelor- und darauf aufbauendes zweijähriges Masterstudium) erteilt werden.

Die gesetzliche Neuausrichtung spiegelt die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung wider, um den steigenden Anforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit gerecht zu werden.

Erfahren Sie mehr über das neue Psychotherapeutengesetz und wie die KIRINUS CIP Akademie die Neuerungen in sein Weiterbildungsangebot integriert, um zukünftigen Psychotherapeuten eine erstklassige Weiterbildung zu bieten!

Ausbildung oder Weiterbildung?
Auswirkungen auf die Auszubildenden

Weiterbildung:
Allen Studierenden, die erst nach dem 1. September 2020 ein entsprechendes Studium begonnen haben, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz - also das Psychotherapiestudium und der Fachkundeerwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung - möglich.

Ausbildung:
Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz können nur noch Studierende, die bis 1. September 2020 in einem passenden Hochschulstudiengang eingeschrieben waren, das alte Ausbildungsmodell abschließen. Voraussetzung ist der Abschluss dieses Studiums mit einem Master- oder Diplomgrad.

Zu den qualifizierten Studiengängen für eine Ausbildung in der Kinder- und Jugendpsychotherapie zählen neben Psychologie unter anderem:

  • Pädagogik,
  • Sozialpädagogik,
  • Soziale Arbeit,
  • Erziehungswissenschaften,
  • Bildungswissenschaften
  • oder äquivalente Abschlüsse.

Es gelten jedoch zeitliche Bedingungen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Übergangsregelung

Das neue Gesetz sieht eine Übergangsfrist vor, in der die Ausbildung nach altem Recht abgeschlossen werden kann - bis spätestens 1. September 2032. In Härtefällen kann die Regierung von Oberbayern einer Härtefallregelung zustimmen - die Ausbildungszeit kann sich dadurch bis max. bis 2035 verlängern.

Wichtig: Zulassung zur Ausbildung auch mit dem „neuen“ Masterabschluss in Psychologie/Psychotherapie (PsychTh-ApprO) möglich. Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur Ausbildung erfüllt sein:

  • Beginn des Bachelorstudiums vor dem 01. September 2020.
  • Noch keine Approbation: Die Erteilung von zwei Approbationen nebeneinander - sowohl als Psychotherapeut:in als auch als Psychologische Psychotherapeut:in bzw. Kinder- und Jugendtherapeutin - wird nach derzeitiger Auffassung aus verwaltungsrechtlichen Gründen nicht möglich sein.

Psychotherapie-Weiterbildung an der KIRINUS CIP Akademie

Die KIRINUS CIP Akademie ist seit dem 09.04.2024 als durch die Psychotherapeutenkammer (PTK) akkreditiert und als ambulante Weiterbildungsstätte zugelassen. 

Jetzt anmelden 

Warum Sie sich für die CIP Akademie entscheiden sollten

  • Aufgrund unserer rund 30-jährigen Erfahrung und Expertise in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind wir uns sicher, dass wir die künftigen Weiterbildungskandidatinnen auch auf diesem neuen Weg zur Fachpsychotherapeutin sehr gut begleiten und eine hochwertige Weiterbildung anbieten können.
  • Wir arbeiten mit renommierten und sehr erfahrenen Dozent:innen, Supervisor:innen und Selbsterfahrungsleiter:innen zusammen, die uns seit Jahrzehnten dabei unterstützen, ein qualitativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung anzubieten. Zudem sind wir Kooperationspartner von einer Reihe von Kliniken, mit denen wir ebenfalls seit Jahrzehnten eng zusammenarbeiten.
  • Dank unseres seit Jahren gewachsenen Netzwerks sind wir bestens gerüstet, Ihnen auf der Basis langjähriger Erfahrung zukünftig eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten anbieten zu können.

Weiterbildung nach neuem Gesetz an der CIP Akademie

Die KIRINUS CIP Akademie wird die Ausbildung in den verschiedenen Fachrichtungen auch noch in den nächsten Jahren anbieten. Falls Sie weitere Fragen haben, schauen Sie sich gerne unsere FAQ zu dem Thema an oder schreiben Sie uns eine Mail:

Dr. Markus Reicherzer (Institutsleitung), Markus.reicherzer@kirinus.de
Dr. Miriam Sichort-Hebing (Stellvertretende Institutsleitung) miriam.sichort-hebing@kirinus.de